Welche Förderungen sind möglich?

Bund, Länder und Kommunen fördern die Umrüstung auf energieeffiziente LED-Technik – oft mit attraktiven Zuschüssen.

Wir unterstützen bei Identifikation passender Programme, Antragstellung und Nachweisführung.

LED-Förderprogramme für Kommunen

Stellen Sie auf LED um und nutzen Sie die Vorteile.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die „Kommunalrichtlinie“ im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative neu aufgesetzt. Bisherige Förderschwerpunkte wurden an technologische Entwicklungen angepasst und um neue ergänzt.

Seit dem 1. Januar 2019 ist die neue Kommunalrichtlinie in Kraft und schafft für Kommunen und Akteure ab 25% kommunaler Beteiligung neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen.

Der Förderschwerpunkt „Beleuchtung und Belüftung“ fördert beispielsweise:

  • Erneuerung von Straßen- und Außenbeleuchtung
  • Sanierung von Lichtanlagen
  • Umrüstung von Innen- und Hallenbeleuchtung

Laufzeit

Die Förderung umfasst eine Laufzeit von 4 Jahren.

Zuschussquote

Die Bezuschussung beträgt 20–30% (je nach Kommune und Projekt).

Mindestzuwendung

Die Mindestzuwendung beträgt 5.000 EUR.

Was Sie sonst noch zur Förderung der LED-Umrüstung wissen sollten

Die Förderung umfasst eine Laufzeit von 4 Jahren, die Bezuschussung beträgt 20–30% (je nach Kommune und Projekt), die Mindestzuwendung 5.000 EUR.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Förderungsmöglichkeiten.

Interesse an Fördermitteln?

Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und begleiten den Antrag.