Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die “Kommunalrichtlinie” (die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative neu aufgesetzt. Bisherige Förderschwerpunkte wurden an technologische Entwicklungen angepasst und um neue Förderschwerpunkte ergänzt.
Seit dem 1. Januar 2019 ist die neue Kommunalrichtlinie in Kraft und schafft für Kommunen und Akteure ab 25% kommunaler Beteiligung neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen.
Gefördert wird die Erneuerung von Straßenbeleuchtung, Hallenbeleuchtung u. a.
Der Förderschwerpunkt “Beleuchtung und Belüftung” fördert beispielsweise die Themen
- Umrüstung von Außen- und Straßenbeleuchtung
- Sanierung von Lichtanlagen
- Umrüstung von Innen- und Hallenbeleuchtung