Fördermittel

LED-Förderprogramme für Kommunen

Stellen Sie auf LED um und nutzen Sie die Vorteile

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die “Kommunalrichtlinie” (die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative neu aufgesetzt. Bisherige Förderschwerpunkte wurden an technologische Entwicklungen angepasst und um neue Förderschwerpunkte ergänzt.

Seit dem 1. Januar 2019 ist die neue Kommunalrichtlinie in Kraft und schafft für Kommunen und Akteure ab 25% kommunaler Beteiligung neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen.

Gefördert wird die Erneuerung von Straßenbeleuchtung, Hallenbeleuchtung u. a.

Der Förderschwerpunkt “Beleuchtung und Belüftung” fördert beispielsweise die Themen

  • Umrüstung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Sanierung von Lichtanlagen
  • Umrüstung von Innen- und Hallenbeleuchtung

 

Was Sie sonst noch zur Förderung der LED-Umrüstung wissen sollten

Die Förderung umfasst eine Laufzeit von 4 Jahren, die Bezuschussung beträgt 20 – 30% (je nach Kommune und Projekt), die Mindestzuwendung 5.000 EUR.

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Förderungsmöglichkeiten.