Beleuchtung & Nachhaltigkeit: Richtige Entsorgung für eine saubere Umwelt

Ist die Rede von Beleuchtung und Umweltschutz, steht die Umstellung von Beleuchtungslösungen auf LED klar im Vordergrund. Kein Wunder, besitzen doch LEDs zahlreiche Vorteile für die Umwelt:

  • LEDs enthalten kein Quecksilber.
  • Wenn eine Lampe zu Bruch geht, setzt sie keine Schadstoffe frei.
  • LEDs können beliebig oft an- und ausgeschaltet werden, ohne dass ihre Lebensdauer sinkt.
  • LED-Lampen verbrauchen bis zu 90 Prozent weniger Strom als “alte” Glühlampen.
  • Oft erreichen LEDs eine Energieeffizienz von 80 Lumen pro Watt. Damit sind sie effektiver als Energiesparlampen.

Doch zum Thema “Nachhaltigkeit und Licht” gehört auch, dass Leuchten und Leuchtmittel am Ende ihrer Betriebszeit sachgemäß entsorgt werden. Denn viele Lichtquellen werden gesammelt und recycelt – sie gehören nicht in den Hausmüll. Auch LEDs enthalten z. B. Elektronikbauteile, so dass sie im Wertstoffhof als Elektronikschrott entsorgt werden müssen.

Wohin mit ausgedienten Leuchten und Leuchtmitteln? Das Altgeräte-Recycling regelt das ElektroG!

In Deutschland regelt das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altgeräten.

Das ElektroG schreibt vor, dass ausgediente Elektrogeräte nach verschiedenen Produktgruppen getrennt erfasst und wiederverwertet werden müssen. Ein Recycling ist vorgeschrieben für …

… Leuchtstofflampen

… Energiesparlampen

… Gasentladungslampen

… LED-Lichtquellen

… alle Leuchten, die nicht in Privathaushalten verwendet wurden, z. B. technische Leuchten in Büros, Produktionsstätten oder Lagerhallen

Abgegeben werden können die Leuchten und Leuchtmittel bei Elektrofachbetrieben und -händlern, die als Kleinmengensammelstellen registriert sind. Haushaltsübliche Mengen werden außerdem bei kommunalen Wertstoffhöfen und Schadstoffmobilen angenommen.

Für gewerbliche Verbraucher ist eine Abholung ab einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr möglich. Zudem kann bei einmaligen Austauschaktionen, Abbrucharbeiten oder sonstigen Projekten eine Abholung beantragt werden.

Glühlampen und Halogenlampen fallen übrigens nicht unter das ElektroG, daher können sie über den Restmüll entsorgt werden.

Sie möchten noch mehr zum Thema wissen? Nähere Informationen zum Recycling sowie zu Annahmestellen finden Sie bei https://www.lightcycle.de/.